Rechtliche Hinweise
Allgemeine Informationen
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information über Stauder Baumanagement und die angebotenen Leistungen. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sämtliche Informationen jederzeit vollständig, aktuell und fehlerfrei sind, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Maßgeblich für Art, Umfang, Vergütung und geschuldete Ergebnisse einer Beauftragung sind ausschließlich das jeweilige individuelle Angebot und die mit dem Auftraggeber getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
Technische und KI-gestützte Leistungen
Digitale und KI-gestützte Systeme werden als unterstützende Werkzeuge eingesetzt. Automatisiert oder KI-gestützt erzeugte Auswertungen, Berechnungen, Dokumente und sonstige Ergebnisse können Fehler oder Unvollständigkeiten enthalten und bedürfen – abhängig von Aufgabe und Verwendungszweck – einer fachlichen Prüfung und Freigabe.
KI-gestützte Unterstützung ersetzt insbesondere nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch hierfür fachlich qualifizierte Personen, sofern eine solche Prüfung nach Art der Leistung, Vertrag oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
Keine Rechts- oder Steuerberatung
Stauder Baumanagement erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Leistungen im Bereich des technischen und kaufmännischen Nachtragsmanagements, der Vertragsorganisation oder der Aufbereitung von Schriftverkehr ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch hierzu befugte Berufsträger.
Arbeitsschutz und Baustellensicherheit
Unterstützungsleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Baustellensicherheit dienen der organisatorischen Vorbereitung, Strukturierung und Dokumentation. Sie ersetzen weder die gesetzliche Verantwortung des Arbeitgebers oder Unternehmers noch die Verantwortung von Bauleitern, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder sonstigen verantwortlichen Personen.
Keine pauschale Haftungsfreistellung
Die vorstehenden Hinweise sollen Leistungsumfang und Grenzen der angebotenen Unterstützung transparent beschreiben. Sie stellen keinen pauschalen Ausschluss gesetzlich zwingender Haftung dar. Vertragliche Haftungsregelungen werden – soweit erforderlich und rechtlich zulässig – im jeweiligen Vertragsverhältnis gesondert vereinbart.
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